Nutzungsordnung Saal
Nutzungsordnung
Nutzungsordnung für das Fördermaschinenhaus
Unser historisches Fördermaschinenhaus der ehemaligen Grube Adolf bietet einen außergewöhnlichen Rahmen für private Feiern, Vereinsveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen. Damit sich alle Gäste wohlfühlen und die denkmalgeschützte Anlage auch künftig erhalten bleibt, bitten wir um die Beachtung unserer Nutzungsordnung.



Wussten Sie schon,
dass das Bergbaudenkmal Grube Adolf ausschließlich ehrenamtlich betrieben wird und ohne öffentliche Zuschüsse auskommt?
dass das Fördermaschinenhaus der ehemaligen Grube Adolf heute als außergewöhnliche Veranstaltungsstätte für Feiern, Tagungen und kulturelle Veranstaltungen genutzt werden kann?

Nutzungsordnung und wichtige Hinweise für die Anmietung des Fördermaschinenhauses der ehemaligen Grube Adolf
Wir freuen uns, Sie im Besucherzentrum des Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V. begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Das Fördermaschinenhaus ist ein bedeutendes technisches Kulturdenkmal und gleichzeitig ein Ort der Begegnung für private, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen. Um den Erhalt der historischen Anlage, die Sicherheit aller Besucher sowie einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu gewährleisten, gelten für die Nutzung der Räumlichkeiten und Außenanlagen die nachfolgenden Bestimmungen.
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Gebäude, dem Inventar und dem Außengelände leisten alle Nutzer einen wichtigen Beitrag zum Erhalt dieses besonderen Ortes. Die Nutzungsordnung dient dazu, einen sicheren, ordnungsgemäßen und angenehmen Aufenthalt für alle Gäste zu gewährleisten.
Mit der Anmietung und Nutzung des Fördermaschinenhauses erkennt der Mieter diese Nutzungsordnung als verbindlich an.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Nutzung des Fördermaschinenhauses einschließlich aller zugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt für Mieter, Gäste, Dienstleister, Lieferanten und sonstige Besucher.
1.2 Der Saal einschließlich der sanitären Anlagen ist für maximal 130 Personen zugelassen. Diese Höchstzahl darf nicht überschritten werden.
1.3 Der Mieter ist für die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und ordnungsrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
2. Sorgfaltspflichten des Mieters
2.1 Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und pfleglichen Umgang mit dem Gebäude, den Einrichtungen und dem Inventar.
2.2 Sämtliche Tische und Stühle sind nach Veranstaltungsende gereinigt und ordnungsgemäß in den vorgesehenen Abstellraum zurückzustellen.
- Maximal 10 Tische pro Transportwagen
- Maximal 10 Stühle übereinander gestapelt
2.3 Die Böden sind besenrein zu hinterlassen.
2.4 Verwendete Klebebänder, Dekorationsreste und sonstige Befestigungsmaterialien sind vollständig zu entfernen.
2.5 Die Verwendung von Reißzwecken, Nägeln, Schrauben, Tackernadeln oder ähnlichen Befestigungsmitteln ist nicht gestattet.
3. Reinigung und Müllentsorgung
3.1 Der Mieter ist für die vollständige Entsorgung des während der Veranstaltung entstandenen Mülls verantwortlich. Sämtliche Abfälle sind vom Gelände zu entfernen.
3.2 Ausgeliehenes Geschirr und Inventar sind gereinigt zurückzugeben. Die Küche ist in sauberem Zustand zu übergeben.
3.3 Der Thekenbereich ist vollständig zu reinigen. Hierzu gehören insbesondere:
- Arbeitsflächen
- Tropfgitter
- Ablaufbereich
- Fensterbank
3.4 Die Reinigung der Zapfanlage erfolgt ausschließlich durch den Verein und wird gesondert berechnet.
3.5 Im Außenbereich entstandene Verschmutzungen, insbesondere Zigarettenkippen, Flaschen, Dosen, Dekorationsreste oder Glasscherben, sind zu beseitigen. Diese Reinigung kann bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages erfolgen.
3.6 Werden die Reinigungs- und Rückgabepflichten nicht erfüllt, ist der Verein berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.
4. Schutz von Gebäude und Ausstellung
4.1 Bilder, Ausstellungsstücke und sonstige Exponate dürfen weder berührt noch von ihrem Standort entfernt werden.
4.2 Der Zutritt zum Kellerbereich sowie zum Bedienstand der Fördermaschine ist Besuchern grundsätzlich untersagt.
4.3 Eingriffe in technische Anlagen, Elektroinstallationen, Heizungsanlagen und sonstige technische Einrichtungen sind nicht gestattet.
5. Haftung
5.1 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Gebäude, Inventar, technischen Einrichtungen und Außenanlagen, die durch ihn selbst, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
5.2 Schäden oder Mängel sind unverzüglich dem Verein zu melden.
5.3 Bei Stromausfällen oder Störungen der Heizungsanlage ist unverzüglich der zuständige Ansprechpartner des Vereins zu informieren.
5.4 Für Garderobe, persönliche Gegenstände und Wertgegenstände der Gäste übernimmt der Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V. keine Haftung.
6. Verlassen der Räumlichkeiten
6.1 Nach Veranstaltungsende sind die überlassenen Räumlichkeiten und Inventargegenstände ordnungsgemäß und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
6.2 Beim Verlassen des Gebäudes sind:
- alle Fenster zu schließen,
- sämtliche Türen zu verschließen,
- Vorhänge zu schließen,
- elektrische Verbraucher auszuschalten,
- die Beleuchtung auszuschalten.
7. Veranstaltungen und Nutzungseinschränkungen
7.1 Nutzungseinschränkungen durch Dritte berechtigen nicht zur Minderung der vereinbarten Miete.
7.2 Aktivitäten des Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V. außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten sind zu dulden, sofern hierdurch keine erhebliche Beeinträchtigung der Veranstaltung entsteht.
7.3 Die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen ist nicht gestattet.
7.4 Offenes Feuer, Feuerkörbe, Fackeln, Grillfeuer, Pyrotechnik oder Feuerwerkskörper jeglicher Art sind auf dem gesamten Gelände verboten.
7.5 Auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen. Insbesondere im Außenbereich ist ab 22:00 Uhr unnötiger Lärm zu vermeiden.
7.6 In allen Innenräumen gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich in den Außenbereichen gestattet.
7.7 Der Mieter ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verantwortlich.
7.8 Dekorationen dürfen nur so angebracht werden, dass keine Beschädigungen an Wänden, Decken, Fenstern oder Einrichtungsgegenständen entstehen.
7.9 Die vereinbarte Mietzeit umfasst den Auf- und Abbau der Veranstaltung. Eine Überschreitung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vereins.
7.10 Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Feuerwehrzufahrten, Rettungswege und Betriebsflächen sind jederzeit freizuhalten.
8. Hausrecht und Schlüssel
8.1 Beauftragte des Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V. üben während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
8.2 Überlassene Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren und nach Beendigung der Mietzeit zurückzugeben.
8.3 Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln ist unverzüglich zu melden. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Mieter.
9. Brandschutz
9.1 Feuerlöscher befinden sich an den Zugängen zum Saal, in der Küche sowie im Maschinensaal.
9.2 Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
9.3 Den geltenden Brandschutzbestimmungen sowie den Anweisungen des Vereins ist Folge zu leisten.
10. Tiere auf dem Vereinsgelände
10.1 Auf dem Gelände leben Tiere, insbesondere Esel.
10.2 Das Betreten der Gehege ist nicht gestattet.
10.3 Das Füttern der Tiere ist untersagt.
10.4 Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Kinder entsprechend zu beaufsichtigen.
10.5 Für Schäden oder Verletzungen infolge der Missachtung dieser Hinweise übernimmt der Verein keine Haftung.
11. Folgen bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung
11.1 Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können die sofortige Beendigung der Veranstaltung sowie die Räumung der Mieträume zur Folge haben.
11.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verschmutzungen und sonstigen Kosten, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
11.3 Zusätzliche Reinigungsarbeiten, Entsorgungskosten, Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen werden dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
11.4 Beschädigtes, zerstörtes oder verloren gegangenes Inventar ist zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
11.5 Kosten, die dem Verein durch Fehlalarme, Verstöße gegen Brandschutzbestimmungen oder behördliche Maßnahmen infolge eines Fehlverhaltens des Mieters entstehen, sind vom Mieter zu tragen.
11.6 Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Verein zukünftige Vermietungen ablehnen und ein Hausverbot aussprechen.
12. Zusätzliche Hinweise zur Vermietung
12.1 Die Heizkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch ermittelt und zusätzlich zur vereinbarten Miete berechnet.
12.2 Die Stromkosten sind in der Miete enthalten. Bei außergewöhnlich hohem Stromverbrauch können zusätzliche Kosten berechnet werden. Dies gilt insbesondere für den Betrieb von Imbisswagen, mobilen Küchengeräten, Kühlanhängern oder vergleichbaren elektrischen Anlagen.
12.3 Die Beschaffung und Bereitstellung von Getränken erfolgt durch den Mieter.
12.4 Toilettenpapier wird vom Verein bereitgestellt.
12.5 Aufgrund der vorhandenen Abwasseranlage darf ausschließlich das bereitgestellte Toilettenpapier verwendet werden. Die Verwendung von Recyclingpapier oder vergleichbaren Produkten ist nicht gestattet.
12.6 Speisereste, Fette, Öle oder sonstige Abfälle dürfen nicht über Toiletten, Waschbecken oder Abflüsse entsorgt werden.
12.7 Vermietungen an Werktagen werden je nach Art, Umfang und Verfügbarkeit individuell vereinbart.
12.8 Sondervereinbarungen und Abweichungen von den Standardregelungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem zuständigen Vereinsvertreter.
12.9 Da für das Vereinsgelände keine eigene Müllabfuhr besteht, ist der während der Veranstaltung entstandene Müll vollständig vom Mieter mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
13. Ansprechpartner
Vermietung und technische Unterstützung
Gudrun Hinderkott
📞 0170 3815452
📱 Auch per WhatsApp erreichbar
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.2 Mit der Anmietung und Nutzung der Räumlichkeiten erkennt der Mieter diese Nutzungsordnung als verbindlich an.
Besonderer Hinweis
Der Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V. wird ausschließlich ehrenamtlich und ohne öffentliche Zuschüsse betrieben. Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Räumlichkeiten, dem Inventar und den Außenanlagen tragen Sie aktiv zum Erhalt dieser historischen Anlage bei und ermöglichen deren weitere Nutzung durch die Öffentlichkeit.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen eine gelungene Veranstaltung.
Herzogenrath
Der Vorstand
Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V.
